AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Octillion Residence GmbH für das Gästehaus Hansa Residence in Hamburg

1. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Gästehauses (Beherbungsvertrag).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht statthaft.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1.  Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

3. Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen.

 
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Das Gästehaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Gästehauses erhöht.

4. Rechnungen des Gästehauses sind innerhalb 7 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25 EUR zu erheben.

5. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 7 Tage vor Anreise autorisiert das Gästehaus die hinterlegte Kreditkarte des Gastes mit dem Rechnungsbetrag.

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Gästehaus berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehaus aufrechnen oder verrechnen.

 
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG und STORNIERUNG)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Gästehauses in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gästehaus in Textform ausübt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Gästehaus die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.

4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag erlischt ab acht Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Gästehausbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Gästehauses.

 
5. RÜCKTRITT DES GÄSTEHAUSES

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Gästehaus ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).

2. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Gästehaus das Recht, gebuchte Zimmer nach 19 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Gästehaus herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

 
7. HAFTUNG DES GÄSTEHAUSES

1. Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausge-schlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gästehaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gästehaus beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Höhere Gewalt oder andere von Octillion Residence GmbH nicht vertretbare Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden das Gästehaus von jeglicher Haftung.

3. Das Gästehaus übernimmt ausdrücklich bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

4. Das Gästehaus haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die von Gästen oder Besuchern in allgemein zugängliche Räume des Gästehauses, in Gemeinschaftsräume oder andere Einrichtungen eingebracht werden. Für Sachen, die der Gast in das von ihm gemietete Zimmer einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt, insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Gästehaus bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung vom Gästehaus gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 7 entsprechend.

6. Nachrichten, Post, Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. OctillionResidence GmbH übernimmt keine Haftung für die Zustellung, Aufbewahrung und Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen

7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästehausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gästehauses. Das Befahren und Betreten dergesamten privaten Flächen der Gästehausanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Falschgeparkte und unberechtigt haltende Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger werden kostenpflichtig für den Halter bzw. Verursacher abgeschleppt.

8.  HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

1.  Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Wird z.B. auf dem Gästehauszimmern geraucht sind sämtliche Kosten, wie Zimmereinigung, sämtliche Renovierungsarbeiten und eventuelles Anschaffen von neuem Mobiliars etc. vom Kunden zu 100% zu tragen.

2. Das Gästehaus kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

9. VERLUST SCHLÜSSEL / ZUGANGSKARTE

Für abhandengekommene Haus-und Zimmerschlüssel/-karten berechnen wir € 70,00.

10. NICHTRAUCHERGÄSTEHAUS  / ALARMIERUNG DER FEUERWEHR IM BRANDFALL

Im gesamten Gästehaus besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 50,- EUR. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut dem aktuellen Zimmerpreis  in Rechnung gestellt. Wird z.B. auf dem Gästehauszimmern geraucht sind sämtliche Kosten, wie Zimmereinigung, sämtliche Renovierungsarbeiten und eventuelles Anschaffen von neuem Mobiliars etc. Vom Kunden zu 100% zu tragen. Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind per Rauchmelder mit einer Brandmeldezentrale verbunden. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebs-zustandes, allein durch den Gast zu tragen. Bei Missachtung des Rauchverbotes, insbesondere auf den Zimmern, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu € 300,00 berechnet

11. KÜNDIGUNG DURCH DAS GÄSTEHAUS

Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit (insbesondere Jugendschutz) und dem Ansehens des Gästehauses schadet.

12.  DATENSCHUTZ

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. Art. 13 DS-GVO. Eine Speicherung dieser Daten erfolgt solange gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften dies bedingen.

13. VEREINBARUNG ÜBER DIE NUTZUNG EINES INTERNETSZUGANS PER INTERNETZUGANGS PER WLAN

1. Gestattung der Mitbenutzung eines Internetzugang

Die Octillion Residence GmbH betreibt in ihrem Gästehaus einen Internetzugang per WLAN. Sie gestattet dem Kunden den Zugang zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Gästehauses und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unser System erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen in §13 einverstanden. Die Octillion Residence GmbH übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Die Octillion Residence GmbH behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet.

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes im Gästehaus bestimmt. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern.

3. Gefahren der Internetnutzung, Haftungsbeschränkung

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Protokollierung des Nutzungsverhaltens

Die Octillion Residence GmbH ist nach § 113a TKG (BGBL) verpflichtet, alle Nutzungsdaten zu protokollieren und 6 Monate zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle Nutzungsdaten gelöscht.

5. Sicherheit

Die Datenübertragung erfolgt kostenlos, jedoch unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Octillion Residence GmbH, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internets auf das Endgerät gelangt.

6. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

  •     Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  •     keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  •     die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  •     keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  •     den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger
  •     Werbung  nutzen.
Der Mitnutzer stellt die Octillion Residence GmbH von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er das Gästehaus auf diesen Umstand hin.
 
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hiermit verlierenalle vorher erlassenen Geschäftsbedingungen ihre Gültigigkeit.

Octillion Residence GmbH,  Stand April 2020
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